AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die ProfiCoaches GmbH (nachfolgend ProfiCoaches) schließt Dienstverträge ab, die das fachlich qualifizierte Training und Coaching (Qualifizierung) bzw. die Beratung von Auftraggebern zum Inhalt haben.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. ProfiCoaches schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen, Empfehlungen und Trainingsinhalte von ProfiCoaches bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist ProfiCoaches berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ProfiCoaches auch ohne besondere Aufforderung zeitgerecht alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainings-/ Qualifizierungsauftrages notwendigen Informationen Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für alle Vorgänge und Umstände, die erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.
(4) Werden Dienstleistungen vereinbart, die die Arbeitnehmerschaft des Auftraggebers betreffen, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die betroffenen Mitarbeiter und der Betriebsrat rechtzeitig in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise informiert werden.
(5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und ProfiCoaches bedingt, dass ProfiCoaches über vorher durchgeführte und über laufende Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen umfassend informiert wird.
§ 2 Umfang des Auftrages
Der Umfang des Trainings-/Coachingauftrages wird auf Basis des Angebotes mit Bestätigung des Auftrages vertraglich vereinbart.
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit in gegenseitiger Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von ProfiCoaches gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die von ProfiCoaches bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Teilnehmern der Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Trainings-/Coachingauftrages von ProfiCoaches, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Konzepte und Trainingsreihen nur für die Auftragszwecke Verwendung finden.
(3) ProfiCoaches sichert dem Auftraggeber zu, dass die von verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung in der Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahme entgegenstehen. Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
(4) Der Auftraggeber sichert ProfiCoaches zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt ProfiCoaches von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
(5) Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass die von ProfiCoaches bereitgestellten Materialien nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang und nur unter Verwendung des Copyright-Vermerks "© ProfiCoaches" genutzt werden. Jede vertragswidrige Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken, ist untersagt und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch.
§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) ProfiCoaches ist berechtigt und verpflichtet, Beanstandungen und Mängel bezüglich ihrer Leistungserbringung zu beseitigen. Beanstandungen (z.B. betreffend Trainerleistungen, Trainingsinhalte, Trainingsunterlagen) sind während der Trainings, spätestens jedoch bis 30 Tage danach zur Kenntnis zu bringen.
§ 7 Haftung
(1) ProfiCoaches und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Trainings/Coachings nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, jedoch nur, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) ProfiCoaches, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann ProfiCoaches schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
(3) ProfiCoaches darf schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4) Die Schweigepflicht von ProfiCoaches, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
§ 9 Honorar
(1) Das Honorar für die Leistungen von ProfiCoaches wird vertraglich vereinbart und ist nach Rechnungsstellung sofort fällig.
(2) Die Beanstandung der Leistungen der ProfiCoaches berechtigt, außer bei anerkannten Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
§ 10 Vorzeitige Beendigung des Vertrages
(1)Im Hinblick darauf, dass das Vertragsverhältnis auf vertrauensvoller Zusammenarbeit in gegenseitiger Loyalität beruht und das seine Fortsetzung nicht sinnvoll ist, wenn dieses Vertrauen gestört ist, kann es von beiden Vertragsparteien jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
(2)Wird das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber gekündigt oder verhindert er auf andere Weise die Ausführung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt, so gilt folgende Stornoregelung:
a.Bis 12 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine; keine Stornokosten
b.Bis 8 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine,
wenn nicht möglich, Fakturierung von 50 %
c.Bis 4 Wochen vorher: Verschieben auf neue Termine,
wenn nicht möglich, Fakturierung von 75 %
d.Unter 4 Wochen: Fakturierung von 100 %
(3)Wird das Vertragsverhältnis von ProfiCoaches gekündigt, hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Der Honoraranspruch entfällt, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass die bisher von ProfiCoaches erbrachten Leistungen für ihn nicht verwertbar sind.
§ 11 Schlussklauseln
(1) ProfiCoaches versichert, dass weder sie noch die von ihr beauftragten unselbständig beschäftigten Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberuflichen Kooperationspartner passive oder aktive Mitglieder von Scientology sind. Er sind auch keine Anhänger oder Sympathisanten dieser Organisation, gehört auch nicht einer Unter- oder Tarnorganisation von Scientology an und verbreiten auch nicht deren Gedankengut. ProfiCoaches versichert, dass in ihren Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen nicht nach der Ron L. Hubbard-Technologie gearbeitet wird.
(2) Die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ProfiCoaches durch die vereinbarten Trainings-/ Qualifizierungsmaßnahmen bekannt werden, werden vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
(3) Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
(4) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.
(6) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Es gelten nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden.
(7) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.